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Stadtverordnetenversammlung
Brandenburg an der Havel
Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht
Fraktion/Stadtverordnete
(zehn vom Hundert der Stadtverordneten)
Anfrage an den Oberbürgermeister
Betreff: Schulentwicklungsplan (SEP) der Stadt Brandenburg an der Havel für den Zeitraum 2025/2026 bis 2029/2030
Anfragetext:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der erste Schultag des Schuljahres 2025/2026 war der 08.08.2025.
Spätestens zu diesem Datum hätte der Schulentwicklungsplan (SEP) der Stadt Brandenburg an der Havel für den Zeitraum 2025/2026 bis 2029/2030
in Kraft treten sollen.
Bis zum heutigen Tag liegt eine diesbezügliche Beschlussvorlage den Stadtverordneten nicht vor.
Gemäß §102 des Gesetzes über die Schulen im Land
Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz -
BbgSchulG)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002
(GVBl.I/02,
[Nr. 08], S.78)
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Januar
2026
(GVBl.I/26,
[Nr. 1], S.1)
hätte allerdings die neue aktuelle Schulentwicklungsplanung längs erfolgen müssen.
Hier Auszüge aus dem entsprechenden Paragraphen:
(1) Die Schulentwicklungsplanung soll die planerische Grundlage für ein möglichst wohnungsnahes und alle Bildungsgänge umfassendes Schulangebot und den Planungsrahmen für einen zweckentsprechenden Schulbau schaffen.
(2) In der Schulentwicklungsplanung wird der gegenwärtige und künftige Schulbedarf ausgewiesen. Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt, welche Bildungsgänge gegenwärtig an welchen Standorten vorhanden sind oder zukünftig angeboten werden. Schulentwicklungspläne müssen die Maßnahmen zu ihrer Umsetzung unter Angabe der Rangfolge und zeitlichen Reihenfolge ihrer Verwirklichung enthalten.
(3) Auszug: Der Schulentwicklungsplan soll für einen Zeitraum von fünf Jahren (Planungszeitraum), erstmalig mit dem Stichtag 1. August 1997 für die voraussichtliche Entwicklung bis zum 31. Juli 2002, auf der Basis der jüngsten Schulstatistik aufgestellt und beschlossen werden. Schulentwicklungspläne sind rechtzeitig vor Ablauf des Planungszeitraums fortzuschreiben.
4) Auszug: Mit den kreisangehörigen Schulträgern ist Benehmen herzustellen.
(5) Auszug: Schulentwicklungspläne und ihre Fortschreibung bedürfen für ihre Wirksamkeit der Genehmigung durch das für Schule zuständige Ministerium.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
In der Stadt Brandenburg an der Havel ist dies nicht erfolgt.
Auf welcher rechtsicheren Grundlage erfolgt die Beschulung der Kinder und Jugendlichen zurzeit?
(siehe Absatz 1 „wohnungsnahes und alle Bildungsgänge umfassendes Schulangebot“)
Vielen Dank im Voraus für die fristgerechte Beantwortung!
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Heidi Hauffe (Fraktionsvorsitzende) Andreas Kutsche (Fraktionsvorsitzender)